Heizstrom-Tarif für Elektroheizungen
Nachtspeicherstrom, Wärmestrom oder Haushaltsstrom? Wann sich ein Heizstrom-Tarif lohnt und was beim Wechsel vom Nachtspeicher zum Flächenspeicher gilt.
Ein Heizstrom-Tarif ist ein günstigerer Stromtarif für Heizungen, die der Netzbetreiber zeitweise abschalten darf. Er setzt in der Regel einen eigenen Zähler voraus und war früher vor allem für Nachtspeicherheizungen gedacht. Für eine neue Elektroheizung brauchen Sie ihn nicht. Ob er sich lohnt und ob er für Ihre Heizung überhaupt möglich ist, klären Sie vorher mit Netzbetreiber und Stromlieferant.
Dieser Ratgeber erklärt die Begriffe, zeigt mit einem Rechenweg, wann sich ein Heizstrom-Tarif rechnet, und sagt, worauf Sie beim Wechsel vom Nachtspeicher zur Flächenspeicherheizung achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Heizstrom ist Strom für Heizungen, die der Netzbetreiber steuern darf. Dazu zählen vor allem Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen.
- Er ist meist günstiger als Haushaltsstrom, weil geringere Netzentgelte und Abgaben anfallen. Dafür gibt es Sperrzeiten, und Sie brauchen meist einen eigenen Zähler.
- Für bestehende Nachtspeicherheizungen gelten die bisherigen Regeln laut Bundesnetzagentur weiter, bis die Geräte außer Betrieb gehen.
- Ob Ihr Heizstrom-Tarif nach einem Austausch weiterläuft, entscheiden Netzbetreiber und Stromlieferant. Fragen Sie vor dem Austausch nach.
Nachtspeicherstrom, Wärmestrom, Haushaltsstrom
Im Alltag kursieren mehrere Begriffe für denselben Gedanken. Hier die Übersicht:
- Haushaltsstrom ist der normale Strom für Licht, Herd und Geräte. Er läuft über Ihren gewöhnlichen Zähler. Jede Elektroheizung kann damit betrieben werden.
- Heizstrom ist laut Bundesnetzagentur Strom, der zum Betrieb steuerbarer Verbrauchseinrichtungen für die Raumheizung bezogen wird. Gemeint sind im Wesentlichen Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen. Stromanbieter nennen ihn auch Wärmestrom.
- Nachtspeicherstrom oder Nachtstrom ist Heizstrom für Nachtspeicherheizungen. Die Geräte laden zu Zeiten mit günstigem Niedertarif auf, meist nachts, und geben die Wärme tagsüber ab.
Was eine „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ ist
Ein Heizstrom-Tarif setzt in der Regel voraus, dass Ihre Heizung beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz angemeldet ist. Das heißt: Der Netzbetreiber darf die Stromzufuhr zu bestimmten Zeiten begrenzen oder sperren, um das Netz zu entlasten. Im Gegenzug zahlen Sie ein geringeres Netzentgelt.
Wie gemessen wird
Die Bundesnetzagentur beschreibt zwei Wege. Entweder hat die Heizung einen eigenen Zähler. Dieser erfasst oft getrennt den Verbrauch zu Schwachlastzeiten (Niedertarif, NT) und zu den übrigen Zeiten (Hochtarif, HT). Oder Haushalts- und Heizstrom laufen gemeinsam über einen Doppeltarifzähler. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale gibt es günstigen Heizstrom in der Regel nur mit getrennter Messung, also mit eigenem Zähler.
Kurz gesagt: Heizstrom ist günstiger, weil der Netzbetreiber die Heizung zeitweise abschalten darf. Dafür brauchen Sie meist einen eigenen Zähler und eine Anmeldung beim Netzbetreiber.
Wann sich ein Heizstrom-Tarif lohnt
Was Heizstrom kostet
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt erheben die Preise jedes Jahr. Im Monitoringbericht 2025 stehen diese Durchschnittspreise (Preisstand 1. April 2025, Jahresverbrauch 7.500 kWh):
| Tarif | Preis je kWh |
|---|---|
| Heizstrom für Nachtspeicherheizungen | 28,47 Cent |
| Wärmepumpe, gemeinsame Messung mit dem Haushalt | 31,70 Cent |
| Wärmepumpe, getrennte Messung | 27,44 Cent |
Zum Vergleich: Für Haushaltsstrom nennt der Energieverband BDEW für 2026 einen Durchschnitt von 37,0 Cent je kWh (Strompreisanalyse August 2026, Jahresverbrauch 3.500 kWh). Die Zahlen stammen aus verschiedenen Erhebungen mit unterschiedlichem Stichtag und Verbrauch. Sie zeigen die Größenordnung, ersetzen aber nicht den Blick auf Ihre eigenen Angebote.
Der Rechenweg
Ob sich ein Heizstrom-Tarif lohnt, hängt davon ab, wie viel Strom Ihre Heizung im Jahr braucht und welche Zusatzkosten der eigene Zähler verursacht. Die Formel lautet:
Heizstromverbrauch im Jahr × (Haushaltsstrompreis − Heizstrompreis) − Zusatzkosten für Zähler und Grundpreis = Ersparnis
Beispiel: Ihre Heizung braucht 3.000 kWh im Jahr. Sie rechnen mit 37,0 Cent für Haushaltsstrom (BDEW) und 28,47 Cent für Heizstrom (Monitoringbericht 2025). Dann ergibt sich vor Abzug der Zusatzkosten: 3.000 kWh × 0,0853 € = 255,90 € im Jahr. Davon gehen der Grundpreis des Heizstrom-Tarifs und die Kosten für den zweiten Zähler ab.
Dieses Beispiel zeigt nur den Rechenweg. Setzen Sie die Preise aus Ihren eigenen Angeboten ein.
Was gegen einen Heizstrom-Tarif sprechen kann
- Sperrzeiten: In den Sperrzeiten des Netzbetreibers läuft die Heizung nicht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das bei Heizungen ohne Speicher zu deutlichen Komforteinbußen führt.
- Niedertarif nur nachts: Ist der günstige Strom nur nachts verfügbar, hilft das einer Heizung wenig, die tagsüber nach Bedarf heizt.
- Kein Angebot vor Ort: Laut Verbraucherzentrale gibt es keine Garantie, dass in Ihrer Region günstige Heizstrom-Tarife angeboten werden.
- Kleiner Verbrauch: Bei einer Zusatzheizung, die nur wenige Stunden im Jahr läuft, können die Zusatzkosten den Preisvorteil aufzehren.
Kurz gesagt: Ein Heizstrom-Tarif lohnt sich vor allem bei hohem Heizstromverbrauch und wenn die Heizung mit Sperrzeiten zurechtkommt. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen nach.
Was beim Wechsel zum Flächenspeicher gilt
Viele Haushalte, die alte Nachtspeicheröfen ersetzen, haben bereits einen Heizstrom-Tarif mit eigenem Zähler. Dann stellt sich die Frage, was damit passiert.
Bestehende Nachtspeicher-Regeln
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen neue Regeln nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Für Nachtspeicherheizungen hat die Bundesnetzagentur eine Sonderregel getroffen: Die bisherigen Vereinbarungen gelten dauerhaft weiter, bis die Geräte außer Betrieb gehen. Nachtspeicherheizungen können nicht in die neuen Regeln wechseln.
Als typische steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach den neuen Regeln nennt die Bundesnetzagentur Wallboxen, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung. Elektrische Direktheizungen stehen nicht in dieser Aufzählung.
Was das für Ihren Austausch bedeutet
Ob Ihr bisheriger Heizstrom-Tarif und Ihr zweiter Zähler nach dem Austausch weiter genutzt werden können, entscheiden Ihr Netzbetreiber und Ihr Stromlieferant. Fragen Sie dort vor dem Austausch nach. Halten Sie dafür bereit:
- Ihre Zählernummer und Ihren aktuellen Tarif,
- die Zahl der neuen Heizungen und ihre Leistung in Watt,
- ob die Heizungen fest angeschlossen werden.
Unsere Flächenspeicherheizung funktioniert auch an einem Heizstrom-Zähler mit Sperrzeiten. Viele Kunden nutzen sie genau so als Ersatz für ihre alten Nachtspeicheröfen. Während einer Sperrzeit gibt der warme Speicherkern noch eine Zeit lang Wärme ab.
Betrieb mit Haushaltsstrom
Unsere Flächenspeicherheizung können Sie mit normalem Haushaltsstrom betreiben, auch mit Ökostrom. Sie heizt dann, wenn das Thermostat Wärme anfordert, ohne Sperrzeiten. Brauchen Sie den Heizstrom-Zähler danach nicht mehr, klären Sie die Abmeldung mit Ihrem Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber.
Anschluss der neuen Heizung
Alte Nachtspeicheröfen hängen oft an eigenen Stromkreisen mit hoher Leistung. Unsere Flächenspeicherheizungen haben alle einen Schuko-Stecker und kommen an eine Steckdose. Soll dafür eine Steckdose am bisherigen Heizstromkreis entstehen, ist das Arbeit für eine Elektrofachkraft: An der Hausinstallation dürfen außer dem Netzbetreiber nur eingetragene Installationsbetriebe arbeiten (§ 13 Niederspannungsanschlussverordnung).
Mehr zum Ablauf lesen Sie auf unserer Seite Nachtspeicherheizung ersetzen.
Kurz gesagt: Für alte Nachtspeicher gelten die bisherigen Tarif-Regeln bis zur Außerbetriebnahme. Was danach gilt, klären Sie vor dem Austausch mit Netzbetreiber und Lieferant.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Flächenspeicherheizung einen Heizstrom-Tarif?
Nein. Die Heizung läuft auch mit normalem Haushaltsstrom. Ein Heizstrom-Tarif kann günstiger sein, bringt aber Sperrzeiten und Zusatzkosten mit sich. Ob er für Ihre Heizung möglich ist, entscheidet Ihr Netzbetreiber.
Was ist der Unterschied zwischen Heizstrom und Nachtstrom?
Nachtstrom ist eine Form von Heizstrom. Er ist für Nachtspeicherheizungen gedacht, die zu günstigen Niedertarifzeiten aufladen, meist nachts. Heizstrom ist der Oberbegriff, zu dem auch Tarife für Wärmepumpen gehören.
Kann ich meinen Heizstrom-Anbieter wechseln?
Ja. Heizstrom muss nicht vom örtlichen Grundversorger kommen. Laut Monitoringbericht 2025 wurde 2024 rund ein Drittel der Heizstrommenge von anderen Lieferanten geliefert. Vergleichen Sie die Angebote für Ihre Postleitzahl.
Was passiert mit meinem Nachtspeicher-Tarif, wenn ich die Öfen ausbaue?
Die bisherigen Nachtspeicher-Regeln gelten nach Angaben der Bundesnetzagentur bis zur Außerbetriebnahme der Geräte. Wie es danach weitergeht, entscheiden Netzbetreiber und Lieferant. Fragen Sie vor dem Austausch nach.
Fazit
Ein Heizstrom-Tarif kann den Strompreis senken, wenn Ihre Heizung viel Strom braucht und Sperrzeiten verträgt. Er ist aber keine Voraussetzung: Jede Elektroheizung läuft auch mit Haushaltsstrom. Wer alte Nachtspeicheröfen ersetzt, sollte vorher mit Netzbetreiber und Lieferant klären, was aus Tarif und Zähler wird.
Wie der Austausch abläuft, lesen Sie auf unserer Seite Nachtspeicherheizung ersetzen. Fragen zu Größe und Leistung Ihrer neuen Heizung beantworten wir gern persönlich. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
Quellen
Stand aller Angaben: 8. Oktober 2026.
- Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025 (Kapitel Heizstrom, Tabelle 45): bundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur, Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG): bundesnetzagentur.de
- Verbraucherzentrale, Für Infrarotheizungen gibt es oft keinen günstigen Heizstrom: verbraucherzentrale.de
- BDEW, Strompreisanalyse (August 2026): bdew.de
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische Anlage: gesetze-im-internet.de